Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen von CHVATLINSKY & CO GMBH, auch im Rahmen des Onlineshops, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten, sofern dieser Unternehmer ist, nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch CHVATLINSKY & CO GMBH. Eine Online-Bestellmöglichkeit besteht nur nach vollständiger Eingabe des Logins. Bei Erstbestellung ist eine Registrierung als "neuer Kunde" erforderlich. Für weitere Bestellungen genügt die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes.
I. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Allgemeine Angebotsgültigkeit der Chvatlinsky und Co GmbH sind 7 Tage ab Ausstellungsdatum.. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der vom Kunden bestellten Ware oder durch sonstige tatsächliche Entsprechung durch uns als geschlossen. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 7-tägige Frist ab Zugang des Angebots daran gebunden.
II. Preis
Preisangaben sind, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Preise in unserem ONLINE-SHOP sind für registrierte Wiederverkäufer exklusive Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
III. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno zu verrechnen; bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern dürfen diese Verzugszinsen jedoch den für vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz um höchstens 5 Prozentpunkte pro Jahr übersteigen. Hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
IV. Vertragsrücktritt
Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor.
V. Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können Sie binnen einer Frist von sieben Werktagen gem § 5e KSchG ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem geschlossenen Vertrag (oder einer abgegebenen Vertragserklärung) durch schriftliche Erklärung (Fax oder Post) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet und in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Kunden. Softwareprodukte können nur im ungeöffneten Zustand (Herstellersiegel darf nicht gebrochen sein) zurückgenommen werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör (etwa Handbücher, Treiber CDs, Software, etc...) fehlt.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 10,00 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,50 zu ersetzen. Bei Nichtzahlung trotz erfolgter erster Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 1996/141 genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor. Im Falle der Zahlungsverzuges sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Mangels gegenteiliger Vereinbarung werden für den Fall des Transportes bzw. der Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei mangels gesonderte Festlegung ein branchenüblicher Stundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahren des Kunden bei einem dazu befugten Lagereinrichtung einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies ein pauschalierter Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart, wobei ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorbehalten bleibt.
Angaben über Produktverfügbarkeiten bzw. Lagerstände sind als Momentaufnahme zu betrachten.
VIII. Lieferfrist
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde eine angemessene, mindestens weitere 2 Wochen umfassende Nachfrist setzen und gemäß # 918 ABGB vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb dieser Nachfrist von uns nicht erfüllt oder die Erfüllung angeboten wird. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Einseitige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.
XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware. Kunden, welche nicht Verbraucher im Sinne § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, haben Beanstandungen offensichtlicher Mängel bzw. Fehlbestände unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage ab Übernahme der Ware schriftlich zu melden, versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung zu melden, wobei diese Anzeige noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu erfolgen hat.
XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt im Falle von Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Vor dem Anschluss von EDV-technischen Produkten bzw. der Installation von Computerprogrammen oder deren Einsendung an uns ist der Kunde verpflichtet, den auf der betreffenden Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten bzw. für deren Wiederbeschaffung sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.</>Ist die Sicherung von Informationen oder Daten nicht ausdrücklich als Leistung schriftlich im Rahmen einer Wartungsvereinbarung oder einer einmaligen Durchführung vereinbart, so ist kein Schadenersatz für deren Wiederherstellung oder daraus entstehende Schäden geltend zu machen. (Eine Vereinbarung über eine Sicherungskontrolle bedeutet nur die Kontrolle über den durchgeführten automatisierten Sicherungslauf, es bedeutet keine Wiederherstellungsgarantie der Daten) Darüber hinaus ist jede weitere Haftung von Chvatlinsky & Co GmbH für Schadensersatzausgeschlossen, insbesondere die Haftung für entgangenen Umsatz, entgangenen Gewinn und entgangene Geschäftschancen sowie Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mängelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Verlust von Informationen oder Daten und nicht eingetretener Ersparnis.
XIII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne von § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, das der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIV. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten samt allen Nebenrechten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zu endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Ist der Kunde Verbraucher oder Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren nicht gehört, so darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung; allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
XV. Aufrechnung
Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch bei Verbrauchergeschäften nicht für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.
XVI. Forderungsabtretung
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XVII. Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages, höchstens aber von 10 % berechtigt. Bei Verbrauchergeschäften kann der Kunde seine Zahlung jedenfalls verweigern, wenn die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht wurde oder die Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Wird eine ausreichende Sicherstellung angeboten, so entfällt dieses Recht die Zahlung zu verweigern.
XVIII. Sonstiges
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, das die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.